Datei: internetarbeitsplatz wird geändert
Anläßlich einer fristlosen Kündigung wegen privater Internetnutzung am Arbeitsplatz hat das ArbG Frankfurt a. M. in seinem Urteil vom 2.1.2002 - Az 2 Ca 5340/01 folgende amtliche Leitsätze aufgestellt:
Zitiert aus: AiB 2003, 376.