Datei: glaeubigerverzug wird geändert
Beim Gläubigerverzug kommt der Gläubiger mit Annahme der Leistung in Verzug. Geregelt ist der Gläubigerverzug in den §§ 293ff BGB.
Beispiel: Der Gastwirt P hat bei einem Unternehmen mehrere Liter Eis bestellt. Die Lieferung ist auf den 17.5. terminiert. P ist aber zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend.