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Die Zahlbeträge ergeben sich nach Abzug des hälftigen Kindergeldes (KiGe).
Die Beträge für 2008 haben Bedeutung für die Umrechnung von Kindesunterhaltstiteln die vor dem 1.1.2008 errichtet wurden (§ 36 Nr. 3 EGZPO).
Titel siehe Anrechnung von KiGe vor => (ZahlbetragAlt+1/2 KiGE)/(TabellenbetragNeu).