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strat:1380: Strafrecht allgemeiner Teil Welche Regelungen finden bei versuchter Anstiftung Anwwendung?
Welche Regelungen finden bei versuchter Anstiftung Anwwendung?
Die versuchte Anstiftung bzw. Kettenanstiftung ist gemäß § 30 Abs. 1 S. 1 StGB nur bei Verbrechen strafbar. Bei Vergehen bleibt sie straflos.