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- Minderjährigenadoption führt zu einer vollwertigen Eltern-Kind-Beziehung (starke Adoption)
- Bei Volljährigen ist zu unterscheiden:
- Die Wirkungen der Volljährigenadoption erstrecken sich grundsätzlich nicht auf die Verwandten des Annehmenden (schwache Adoption),
- gemäß § 1772 BGB kann das Familiengericht unter den dort geregelten Voraussetzungen allerdings bestimmen, dass ich die Wirkungen der Annahme nach den Vorschriften über Annahme eines Minderjährigen bestimmen (starke Adoption),
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