slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Adelstitel
(recht.zivil.materiell.at.namen)
    

Adelstitel sind Teil des bürgerlichen Namens, wenn sie vor dem 14.8.1919 erworben wurden. Entsprechend sind kein Teil des Namens wenn sie später erworben wurden (MünchKomm-Schwerdtner, § 12 Rn. 42).

Beispiel: Aus dem Titel des Prinzen Stefan von Hohenfels wird der Nachname "Prinz von Hohenfels". D.h. der Name lautet nun Stefan Prinz von Hohenfels.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Primogeniturtitel * Graf/Grafschaft * Fürst * Name/Zwangsname/Wahlnahme Werbung: