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Adelstitel sind Teil des bürgerlichen Namens, wenn sie vor dem 14.8.1919 erworben wurden. Entsprechend sind kein Teil des Namens wenn sie später erworben wurden (MünchKomm-Schwerdtner, § 12 Rn. 42).
Beispiel: Aus dem Titel des Prinzen Stefan von Hohenfels wird der Nachname "Prinz von Hohenfels". D.h. der Name lautet nun Stefan Prinz von Hohenfels.
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