Mit Abwicklungsvertrag bezeichnet man einen Vertrag, der nach erfolgter Kündigung die Bedingungen für die Abwicklung festlegt, wie z.B. die Dauer der Weiterbeschäftigung und die Zahlung einer Abfindung. Damit kommt er Abwicklungsvertrag der Regelung des § 1a KSchG nahe, die es dem Arbeitgeber ermöglicht dem gekündigten Arbeitnehmer für einen Klageverzicht einen Abfindung zu gewähren.
Sinn des Abwicklungsvertrages ist die Vermeidung einer Sperre durch die Agentur für Arbeit wegen einvernehmlicher Aufhebung des Arbeitsverhältnisses. Es hängt von der jeweiligen Agentur ab, ob sie dieser Intention folgt oder trotzdem eine Sperre verhängt.
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