slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
absolutio ab instantia
(recht.allgemein.latein)
    

Mit absolutio ab instantia (lat.) wird im gemeinen Recht die Abweisung einer Klage als unzulässig bezeichnet. Das entspricht dem heutigen Begriff des Prozessurteils.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: