slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Absichtsurkunde/Zufallsurkunde
(recht.straf.bt)
    

Von einer Absichtsurkunde spricht man im Strafrecht bei einer Urkunde, die mit Beweisbestimmung errichtet wurde.

Beispiel: A unterschreibt B einen Schuldschein über die Rückzahlung von 1.000,-. Hier ist die Urkunde schon mit der Beweisbestimmung Zahlungsverpflichtung errichtet worden.

Von einer Zufallsurkunde spricht man, wenn sich die Beweibestimmung erst später ergibt und nicht vom Ersteller beabsichtigt war.

Beispiel: Der ärztliches Attest wird im Strafprozess zur Urkunde die den Beweis erbringt, dass A an einem bestimmten Tag an einem bestimmten Ort war.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: