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Abmeierung/abmeiern
(recht.geschichte.16 und recht.geschichte.17 und recht.geschichte.18 und recht.geschichte.19)
    

Von Abmeierung sprach man im Mittelalter, wenn einem Verwalter (=Meier) durch den Grundherrn, das Meierrecht über seinen Hof entzogen wurde, z.B. weil er Misswirtschaft betrieben hat.

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