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Ablasshandel
(recht.geschichte.16)
    

Mit Ablasshandel wird der Verkauf von Seelenheil oder Gnade für Bargeld oder Gegenleistungen (z.B. eine Pilgerreise) durch die römisch-katholisch Kirche bezeichnet. Luther kritisierte den Ablasshandel, da er seinem theologischen Verständnis von Erlösung und Sündenvergebung widersprach, demgemäß es allein auf den Glauben des Menschen ankommt.

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