slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind
(recht.straf.bt.123)
    

Abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst bestimmt sind iSd § 123 StGB sind baulich abgegrenzte, gegen beliebiges Betreten physisch geschützte (OLG Stuttgart NStZ 1987, 121) Räume, in denen öffentlich-rechtliche Tätigkeiten ausgeführt werden.

Beispiel: Gerichtsgebäude, Dienstzimmer etc.

Abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Verkehr bestimmt sind, sind baulich abgegrenzte, gegen beliebiges Betreten physisch geschützte Räume, die dem öffentlichen Personenverkehr oder öffentlichen Güterverkehr dienen.

Beispiel: Bahnhofshallen und Wartesäle (OLG Bremen NJW 1962, 1453) etc.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: § 123 StGB Hausfriedensbruch * Hausfriedensbruch Werbung: