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Zweitlöschungsbewilligung
(recht.zivil.materiell.sachen und recht.notar.grundstuecksrecht)
    

Mit Zweitlöschungsbewilligung wird im Rahmen des Aufgebotsverfahrens zur Kraftloserklärung eines Grunschuld- oder Hypothekenbriefes die (ggf. zweite) Löschungsbewilligung der ursprünglichen Gläubigerin des Hypothekenbriefes bezeichnet.

Liegt eine Löschungsbewilligung vor, kann der Eigentümer in gewillkürter Prozesstandschaft trotz § 467 FamFG den Aufgebotsantrag stellen.

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Auf diesen Artikel verweisen: Skript Grundstücksrecht, notarielle Fachprüfung * Skript Grundstücksrecht Werbung: