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Zuständigkeit, sachlich
(recht.allgemein und recht.oeffentlich.verwaltung.at)
    

Inhalt
             1. Verwaltungsrecht

Fragen der sachlichen Zuständigkeit stellen sich in verschiedenen Rechtsgebieten

  • sachliche Zuständigkeit der Zivilgerichte
  • sachliche Zuständigkeit im Verwaltungsrecht

1. Verwaltungsrecht

Im Verwaltungsrecht ergibt sich die sachliche Zuständigkeit in der Regel aus einer zu dem auszuführenden Gesetz erlassenen Verordnung. Wir bestimmt, dass eine Behörde entscheidet, die Entscheidung aber bei einer anderen Behörde zu beantragen ist, hat die andere Behörde auch die Sachverhaltsermittlung (Amtsermittlungsgrundsatz) durchzuführen.

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Auf diesen Artikel verweisen: Zuständigkeit, Zivilrecht * Zuständigkeit/örtliche, sachliche, funktionelle Werbung: