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Verwaltungsvollstreckung
(recht.oeffentlich.verwaltung.at.vollstreckung)
    

Von Verwaltungsvollstreckung spricht man bei der Vollstreckung von vollstreckungsfähigen Verwaltungsakten durch die Verwaltung selbst. Die Verwaltungsvollstreckung richtet sich nach den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen des Bundes oder der Länder.

Ähnlich wie die Vollstreckung im Zivilrecht kennt die Verwaltungsvollstreckung die Vollstreckung wegen Geldleistungen in das Vermögen, die Ersatzvornahme, die Erwirkung von Duldungen und Unterlassungen mittels Zwangsgeld.

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Auf diesen Artikel verweisen: aufschiebende Wirkung, VwGO * Verwaltungsakt, vollstreckungsfähiger/nicht vollstreckungsfähiger Werbung: