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Diskussion (2)
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27.12.09&Angestellt &Die Streikbruchpr�mie ist wird beim Gegenteil gezahlt, wenn ein Arbeitswilliger den Streik nicht mitmachen woll - und zwar vom Arbeitgeber. Das kann man nicht \"synonym\" nennen. <br />Ob die Streikbruchpr�mie ebenfalls nicht versteuert wird. ist mir nicht bekannt. 31.12.09&info &Zutreffend ist, dass Streikbruchpr�mie und Streikgeld zwei unterschiedliche Gegenst�nde bezeichnen. Trotzdem ist es m�glich, dass das der eine Begriff f�r beide Gegenst�nde synonym verwandt wird.