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Stadtrecht/Stadtrechtfamilien/Mutterstädte/Tochterstädte
(recht.geschichte)
    

Mit Stadtrecht wurde im Mittelalter ein speziell angepasstes Landrecht für größere Gemeinden (= Städte) bezeichnet. Das Stadtrecht musste vom einem Stadtherrn verliehen werden. Eigene Stadtrechte entwickelten sich seit dem 12. Jahrhundert.

Die Stadtrechte variierten von Stadt zu Stadt. Allerdings entstanden durch die vollständige Übernahme des Rechtes einer Stadt (sog. Mutterstadt) durch eine andere Stadt (sog Tochterstadt) im Laufe der Zeit sog. Stadtrechtsfamilien mit gleichem Stadtrecht.

Die Übernahme ging dabei soweit, dass die Gerichte der Töchterstädte die Entscheidungen der Gerichte der Mutterstädte (sog. Oberhöfe) übernahmen bzw. die Oberhöfe zu Rechtsfragen um Auskunft baten.

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