Warning: Undefined variable $ln in /var/www/vhosts/lexexakt.de/include2/sprachsteuerung.php4 on line 2

Warning: Undefined variable $cookies in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284

Warning: Undefined array key "cookie" in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284
slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung

Warning: Undefined variable $modus in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 344
Artikel Diskussion (0)
genügend entschuldigt, i.S.V. § 296 ZPO
(recht.zivil.formell.prozess)
    

Eine Verspätung ist im Sinne von § 296 Abs. 1 ZPO genügend entschuldigt, wenn die Partei nach ihren persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten die Verspätung hätte nicht vermeiden können und müssen. Das ist z.B. der Fall, wenn ihr das Verteidigungs- oder Angriffsmittel bis zum Fristablauf nicht bekannt und es auch nicht unschwer zu ermitteln war, oder wenn sie einen gerichtlichen Hinweis aufgrund unklarer Formulierung falsch verstanden hat (Thomas/Putzo, ZPO, § 296, Rn. 28). Schon einfache Fahrlässigkeit genügt um ein Verschulden anzunehmen (Musielak, Grundkurs ZPO, Rn. 382).

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Präklusion gemäß § 296 Abs. 3 ZPO * Präklusion gemäß § 296 Abs. 3 ZPO * Präklusion gemäß § 296 Abs. 1 ZPO * Präklusion gemäß § 296 Abs. 1 ZPO * § 296 ZPO Zurückweisung verspäteten Vorbringens * § 296 ZPO Zurückweisung verspäteten Vorbringens Werbung: