Warning: Undefined variable $ln in /var/www/vhosts/lexexakt.de/include2/sprachsteuerung.php4 on line 2

Warning: Undefined variable $cookies in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284

Warning: Undefined array key "cookie" in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284
slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung

Warning: Undefined variable $modus in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 344
Artikel Diskussion (0)
Zwangsmitgliedschaft in öffentlich-rechtlichen Verbänden
(staat.oeffentlich.grundrechte)
    

Die Zwangsmitgliedschaft in öffentlich-rechtlichen Körperschaften (z.B. Industrie und Handelskammern, der Studentschaft) ist ein Eingriff in Art. 2 Abs. 1 GG. Gerechtfertigt ist sie nur wenn der Verband legtitime öffentliche Aufgaben erfüllt und dies zur Erreichung erforderlich und angemessen ist (BVerfGE 38, 281, 302).

Entsprechend dieser aus Art. 2 Abs. 1 GG resultierenden Beschränkung auf das Erforderliche, hat das einzelne Mitglied einen Anspruch darauf, dass sich die Organe im Rahmen des für ihren Auftrag Erforderlichen halten und sich nicht darüber hinaus betätigen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: allgemeiner Studentenausschuss (AStA) * Industrie und Handelskammer (IHK) * Satzung, öffentliches Recht Werbung: