Ist die Geltendmachung einer nicht von einer Gegenleistung abhängigen Geldforderung
oder die Geltendmachung des Anspruchs auf Räumung eines Grundstücks oder eines
Raumes, der anderen als Wohnzwecken dient, an den Eintritt eines Kalendertages
geknüpft, so kann Klage auf künftige Zahlung oder Räumung erhoben werden.