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Artikel Diskussion (3)
Zession/Zedent/Zessionar
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Mit Zession wird die Abtretung bezeichnet.

Mit Zedent wird der bezeichnet, der eine Forderung abtritt.

Mit Zessionar wird der bezeichnet, an den der Zedent die Forderung abtritt.

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Auf diesen Artikel verweisen: Rückabwicklung im Dreieck/Anweisungsfälle * Rückabwicklung im Dreieck/Anweisungsfälle * assignee * Schiedsgericht * grantee * assignment * Zessionar * grantor * Abtretung von Schadensersatzansprüchen Werbung: