slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Wucherverbot
(recht.geschichte)
    

Mit Wucherverbot wird das seit dem Mittelalter im kanonischen Recht der Kirche geregelte Verbot bezeichnet, Zinsen zu nehmen. Zur Umgehung wurden Gesellschaftsformen wie die Kommenda entwickelt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Kommenda/Sendegesellschaft Werbung: