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Wohnungseigentümergemeinschaft
(recht.zivil.materiell.sachen)
    

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist Gesamtheit der Wohnungseigentümer einer in Wohnungseigentum aufgeteilten Immobilie.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist teilrechtsfähig (BGH DNotz 2005, 776).

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