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Widerstand gegen die Staatsgewalt
(recht.straf.bt)
    

Widerstand gegen die Staatsgewalt ist die Überschrift im 6. Abschnitt des StGB. Zu den entsprechenden Straftaten zählen:

  • Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
  • Widerstand gegen Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen
  • Gefangenenbefreiung
  • Gefangenenmeuterei

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