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Weltanschauungsfreiheit
(recht.oeffentlich.grundrechte.art4)
    

Neben der Religionsfreiheit schützt Art. 4 GG auch das weltanschauliche Bekenntnis. D.h. nicht nur die religiöse sondern auch die areligiöse Sinndeutung von Welt und Mensch (BVerfGE 89, 368, 370).

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