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Wartezeit/Trauerjahr Familienrecht
(recht.zivil.materiell.familie)
    

Bezeichnung für Zeit, die eine Frau füher warten mußte, bis sie nach Auflösung ihrer ersten Ehe durch Tod eine neue Ehe eingehen durfte.

Nach § 1313 BGB in der Fassung bis 1900 waren das 10 Monate.

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