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Nr. 7003 VV RVG Gebühr für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels
(gesetz.rvg.vv)
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Inhalt
             1. Nr. 7003 VV RVG Fahrtkosten für eine Geschäftsreise bei Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs für jeden gefahrenen Kilometer... 0,30 €

1. Nr. 7003 VV RVG Fahrtkosten für eine Geschäftsreise bei Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs für jeden gefahrenen Kilometer... 0,30 €

Mit den Fahrtkosten sind die Anschaffungs-, Unterhaltungs- und Betriebskosten sowie die Abnutzung des Kraftfahrzeugs abgegolten.

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