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Vorlagebericht
(recht.verwaltung.allgemein)
    

Mit Vorlagebericht wird im allgemeinen Verwaltungsgericht die zusammenfassende Beschreibung eines Verwaltungsvorgangs einschliesslich der Verwaltungsentscheidung bezeichnet, die zur Überprüfung der Entscheidung der vorgesetzten Behörde vorgelegt wird. Z.B. macht eine Behörde, die einem Widerspruch nicht abhelfen will, einen Vorlagebericht für die Widerspruchsbehörde.

Der Vorlagebericht ist ähnlich wie ein Bescheid aufgebaut: Rubrum, Tenor/Antrag ("ich helfe dem Widerspruch nicht ab und bitte diesen als unbegründet abzuweisen") und eine Begründung die sich aus Tatbestand und Gründen zusammensetzt.

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