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Vorausdarlehen
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Mit Vorausdarlehen wird ein Darlehen bezeichnet, bei dem eine Bausparkasse bei Abschluss des Bausparvertrages auf die Vertragssumme ein Darlehen zu marktüblichen Zinsen gewährt. Während der Laufzeit des Darlehens verzichtet die Bausparkasse auf die Tilgung, es werden nur Zinsen berechnet. Bei bei Zuteilungsreife der Bausparverträge werden diese dann zur Tilgung des Darlehens verwandt.

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