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von Amts wegen
(recht.allgemein)
    

Davon das etwas "von Amts wegen" geschieht spricht man, wenn eine Behörde/ein Gericht ohne besonderen Antrag handelt.

Z.B. muss die Staatsanwaltschaft bei bestimmten Delikten (sog. Amtsdelikten) von sich aus ermitteln, wenn sie davon Kenntnis erhält. Es ist kein Antrag des Opfers notwendig.

Siehe auch unter Amtsbetrieb/Parteibetrieb.

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