slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Volljährigenunterhalt, Ferienjob
(recht.zivil.materiell.familie.unterhalt.kind.volljaehrige)
    

Ein Ferienjob ist während des Studiums ist immer als überobligatorisch zu betrachten. Entsprechend ist die Frage in welcher Höhe die Einkünfte anzurechnen sind, unter Billigkeitsgesichtspunkten zu entscheiden (Vgl. OLG Hamm v. 21.4.197 Az. 4 UF 441-96 m.w.N.)

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: