slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Vertragshändler
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.handel)
    

Mit Vertragshändler wird ein Eigenhändler bezeichnet der für einen Hersteller Waren verkauft. Der Vertragshändler ist vom Kommissionär abzugrenzen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: