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Vergütungsvereinbarung/Gebührenvereinbarung
(recht.zivil.formell.prozess.kosten)
    

Von einer Vergütungsvereinbarung spricht man, wenn der Anwalt mit seinem Mandanten eine Vereinbarung trifft, die alle Gebühren und Auslagen umfasst. D.h. der vereinbarte Preis deckt alle Kosten einschließlich Mehrwertsteuer ab.

Von einer Gebührenvereinbarung spricht man, wenn der Anwalt mit seinem Mandanten eine Vereinbarung über anfallende Gebühren trifft. D.h. der vereinbarte Preis ist nur die Gebühr, dazu komme die Auslagen und die Mehrwertsteuer.

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