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Umgangsverfahren
(recht.zivil.materiell.bt.familie.umgang)
    

Verfahrenskostenhilfe wird für ein Umgangsverfahren grundsätzlich nur gewährt, wenn der Antragsteller zunächst erfolglos Hilfe beim Jugendamt beansprucht hat (OLG Hamburg v. 18.8.2022 Az. WF 87/22).

Die gilt nicht, wenn dies aussichtslos erscheint oder aufgrund von Dringlichkeit nicht geboten ist.

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