slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Thronvakanz
(recht.geschichte)
    

Von einer Thronvakanz spricht man in der Zeit des Überganges zwischen zwei Herrschern. Eine Thronvakanz tritt insbesondere dann auf, wenn der neue Herrscher gewählt werden muss oder im Falle der Primogenitur wenn ein Herrscher ohne erstgeborenen Sohn verstirbt.

Im heiligen römischen Reich deutscher Nationen waren für die Fälle der Thronvakanz Reichsverweser eingesetzt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: