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Teilungsanordnung
(recht.zivil.materiell.erb und recht.notar.erb)
    

Als Teilungsanordnung ist eine Anordnung des Erblassers bezüglich der Verteilung von zum Nachlass gehörenden Gegenständen an Miterben.

Ich setze meine beiden Söhne Alvin und Theodor als Erben ein. Mein Haus am Tegernsee soll Alvin bekommen.

oder

Mein Sohn Alvin soll unter Anrechnung auf seinen Erbteil, das Haus am Tegensee erhalten.

Die Teilungsanordnung begründet ein Recht und ein Pflicht zu Übernahme des jeweiligen Gegenstands.

Durch die Teilungsanordnung wird die Erbquote nicht verändert, d.h. entspricht der Wert des im Rahmen der Teilungsanordnung zugewiesenen Gegenstands nicht dem Erbteil, so ist der Unterschied auszugleichen.

Das Haus am Chimsee ist 500.000,- Euro wert. Daneben gibt es noch ein Depot mit 400.000,- Euro. Alvin muss Theodor noch 50.00,- Euro zahlen.

Um solche Ausgleichansprüche zu vermeiden kann der Erblasser Vorausvermächtnisse anordnen.

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Auf diesen Artikel verweisen: Vorausvermächtnis * Erbschein * Auseinandersetzung Werbung: