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Tariflohn
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit)
    

Mit Tariflohn wird ein Lohn bezeichnet, der hinsichtlich der Höhe den Vereinbarungen des anwendbaren Tarifvertrags entspricht. Anspruch auf Tariflohn haben, soweit der Tarifvertrag nicht allgemeinverbindlich ist, nur Mitglieder der vertragschliessenden Gewerkschaft. Arbeitgeber können aber auch mit Arbeitnehmern die nicht gewerkschaftlich organisiert sind, die Zahlung von Tariflöhne vereinbaren.

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Auf diesen Artikel verweisen: Geringfügige Beschäftigung * Effektivlohn Werbung: