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Artikel Diskussion (1)
Strafverfolgung/Strafverfolgungsbehörden
(recht.straf.prozess)
(engl. prosecution )
    

Unter Strafverfolgung im engeren Sinne versteht man die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft bis zur Anklageerhebung. Im weiteren Sinne die gesamte staatliche Tätigkeit bis zum Urteil (d.h. auch die polizeiliche Verfolgung und das Gerichtsverfahren). (Roxin, Strafverfahrensrecht, § 12 Rn. 6).

Als Strafverfolgungsbehörden werden entsprechend die Polizei und die Staatsanwaltschaft bezeichnet.

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Auf diesen Artikel verweisen: Strafprozessordnung (StPO) * Online-Durchsuchung/PC-Screenings * prosecution * präventive Telefonüberwachung * Eurojust * law enforcement * Gefahrenabwehr * International Mobile Subscriber Identity (IMSI) * Dominanzentscheidung Werbung: