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Bei der Bekanntmachung einer Entscheidung, die durch ein befristetes Rechtsmittel
angefochten werden kann, ist der Betroffene über die Möglichkeiten der Anfechtung und
die dafür vorgeschriebenen Fristen und Formen zu belehren. Ist gegen ein Urteil
Berufung zulässig, so ist der Angeklagte auch über die Rechtsfolgen des § 40 Abs. 3
und der §§ 329, 330 zu belehren.
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