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steuerbar
(recht.oeffentlich.steuer)
    

Davon, dass ein Sachverhalt steuerbar ist, spricht man im Steuerrecht, wenn er grundsätzlich eine Pflicht zur Steuerzahlung auslösen kann, unabhängig ob es im Einzelfall zu einer Steuerpflicht kommt.

Beispiel: Gemäß § 1 UstG sind alle Lieferungen und Leistungen eines Unternehmers gegen Entgelt steuerbar. Im Einzelfall kann aber eine Ausnahmetatbestand vorliegne, der dazu führt, dass keine Umsatzsteuer zu zahlen ist.

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