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Statut/Personalstatut IPR
(recht.zivil.materiell.ipr)
    

Mit Statut wird im internationalen Privatrechts (IPR) das gemäß der kollisionsrechtlichen Regeln anwendbare Recht bezeichnet.

Mit Personalstatut wird im IPR das Recht des Heimatstaats bezeichnet.

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Auf diesen Artikel verweisen: internationales Erbrecht/europäische Erbrechtsverordnung Werbung: