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Spion iSd Kriegsrechts
(recht.voelker.krieg)
    

Mit Spion im Sinne des Kriegsrechts wird bezeichnet, wer heimlich oder unter falschem Vorwand in dem Operationsgebiet eines Kriegführenden Nachrichten einzieht oder einzuziehen sucht in der Absicht, sie der Gegenpartei mitzuteilen (Art. 29 Haager Landkriegsordnung).

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