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Sozialgeld
(recht.oeffentlich.staat.sozial)
    

Mit Sozialgeld wird die im Rahmen SGB II erbracht Leistung bezeichnet, die für nicht erwerbsfähige Angehörige (i.d.R. Kinder) gezahlt wird, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben (§ 28 SGB II).

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