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Schuldverhältnis
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Schuldverhältnis ist ein durch Gesetz oder Rechtsgeschäft begründetes vermögensrechtliches Rechtsverhältnis zwischen zwei Rechtssubjekten (die dann Gläubiger und Schuldner genannt werden). Es ist damit eine Sonderform des Rechtsverhältnisses.

Beispiel 1: A fährt mit seinem Fahrzeug fahrlässig das Fahrzeug des B an, es entsteht ein Schaden. Dadurch wird u.a. durch § 823 BGB ein Rechtsverhältnis begründet.
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Auf diesen Artikel verweisen: subjektives Recht * Relativität des Schuldverhältnisses * Erfüllungsgehilfe * Schuldrecht * Rechtsverhältnis Werbung: