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Schisma
(recht.geschichte)
    

Mit Schisma wird im katholischen Kirchenrecht eine Kirchenspaltung bezeichnet, die auf abweichende Glaubensansichten zurückgehen kann.

Beispiel: Das Abendländische oder Große Schisma von 1378 bis 1415 währenddessen sich zunächst zwei Päpste (Rom und Avignon) und später drei Päpste gegenüberstanden. Das Große Schisma wurde durch das Konzil von Konstanz beendet.

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