slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Schengener Übereinkommen
(recht.voelker)
    

Mit Schengener Übereinkommen wird ein Vertrag bezeichnet der am 1.5.2004 zwischen Deutschland, den Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion und Frankreich über den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen geschlossen wurde.

Mittlerweile sind dem Schengener Übereinkommen weitere Länder beigetreten: Griechenland, Italien, Österreich, Spanien, Portugal, Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, Schweden, Island, Malta, Ungarn, Slowakei, Tschechien, Polen, Littauen, Lettland und Estland.

Folge des Schengeneinkommens ist z.B. der Wegfall der Grenzkontrollen zwischen den Vertragsstaaten, die Einführung einheitlicher Regelungen für die Kontrolle der Außengrenzen und die Einführung eines einheitlichen Schengen-Visums, dass von einem Vertragsstaat erteilt wird und dann in allen Vertragsstaaten gilt.

Zur Kompensation der weggefallenen Innengrenzen wurde mit dem Schengener Informationssystem ein Instrument zur Fahndung nach Straftätern innerhalb der Schengen-Grenzen eingeführt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: