slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Sanierungsgebiet/Sanierungsvermerk
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.bau)
    

Mit Sanierungsgebiet wird ein förmlich festgelegtes Gebiet bezeichnet, in dem die Gemeinde städtebauliche Sanierungsmaßnahmen durchführt. Folge der Festlegung ist, dass bestimmte in § 144 BauGB aufgezählte Vorhaben und Rechtsvorgänge in diesem Gebiet, wie z.B. die Teilung eines Grundstücks, der schriftlichen Genehmigung durch die Gemeinde bedürfen.

Die im Sanierungsgebiet liegenden Grundstücke erhalten im Grundbuch einen Eintrag, dass eine Sanierung durchgeführt wird (sog. Sanierungsvermerk.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: