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Rundfunkanstalten
(recht.oeffentlich.verwaltung)
    

Als Rundfunkanstalten werden Anstalten des öffentlichen Rechts bezeichnet, die aufgrund der Rundfunkgesetze der jeweiligen Länder errichtet wurden und sich zur Ausgestaltung ihrer Tätigkeit eine Satzung gegeben haben.

Beispiel: Der 1948 errichtete Hessische Rundfunk.

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