lex!exakt
Neue Artikel
eLearning
Kommentare
Gesetze
Prozesskosten
PKhilfe
Gebühren
Datenschutz
Impressum
änd
neu
adm
Hinweis nach
DSGVO
: Diese Website verwendet
nicht personalisierte
Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der
Datenschutzerklärung
.
Werbung
Artikel
Diskussion (0)
Regelungsverzicht
(
recht
.
oeffentlich
.
staat
)
Ein Regelungsverzicht, d.h. ein wirksamer Verzicht des Gesetzgebers auf Nutzung einer Möglichkeit zu Gesetzgebung, ist verfassungsrechtlich nicht zulässig (Isensee/Kirhchof, Handbuch des Staatsrechts III, § 60, Rn. 61.).
Werbung:
Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise
Werbung: