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Querschnittsgesetz
(recht.allgemein)
    

Von einem Querschnittsgesetz spricht man bei einem Gesetz, das Regelungen verschiedener Sachgebiete enthält. Z.B. wird das Hessische Datenschutzgesetz Querschnittsgesetz genannt, da es in allen Bereichen der Landesverwaltung gilt. Für den Rechtsanwender hat die Einstufung eines Gesetzes als Querschnittsgesetz keine Bedeutung.

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